ALARM. Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen Schon auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus Sonderrechte zu. Deshalb sind massvolle Ge-schwindigkeitsverstöße ohne Gefährdung anderer Verkehrs-teilneher auch statthaft.
(OLG Stuttgart, DAR 02,366)
(( aus ADACmotorwelt 12/2002))